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Düsseldorf.
Mieter in Deutschland müssen künftig mit einer Kündigung rechnen, wenn sie starke Raucher sind. Darauf deutet die Entscheidung eines Düsseldorfer Richters hin. Er verweigerte dem rausgeworfenen Raucher Prozesskostenhilfe. Begründung: Seine Klage gegen die Kündigung werde wahrscheinlich scheitern.
Raucher müssen nun auch beim Qualmen in den
eigenen vier Wänden mit rechtlichen Problemen rechnen. Ein Düsseldorfer Richter hat die fristlose Kündigung der Mietwohnung
eines starken Rauchers als gerechtfertigt eingestuft.
Eine Klage dagegen habe kaum Erfolgschancen, befand der Richter des
Amtsgerichts und lehnte Prozesskostenhilfe für den Raucher ab.
Dem 74-jährigen Raucher war das Mietverhältnis nach 40 Jahren
gekündigt worden. Die Vermieterin begründete dies mit der nicht hinnehmbaren
Geruchsbelästigung für die anderen Hausbewohner. Sie hatte den langjährigen
Mieter mehrfach abgemahnt und aufgefordert, in der Wohnung weniger zu
rauchen
http://www.derwesten.de/region/richter-billigt-fristlose-kuendigung-fuer-rauchenden-mieter-id8149980.html
Mieter in Deutschland müssen künftig mit einer Kündigung rechnen, wenn sie starke Raucher sind. Darauf deutet die Entscheidung eines Düsseldorfer Richters hin. Er verweigerte dem rausgeworfenen Raucher Prozesskostenhilfe. Begründung: Seine Klage gegen die Kündigung werde wahrscheinlich scheitern.
Raucher müssen nun auch beim Qualmen in den
eigenen vier Wänden mit rechtlichen Problemen rechnen. Ein Düsseldorfer Richter hat die fristlose Kündigung der Mietwohnung
eines starken Rauchers als gerechtfertigt eingestuft.
Eine Klage dagegen habe kaum Erfolgschancen, befand der Richter des
Amtsgerichts und lehnte Prozesskostenhilfe für den Raucher ab.
Dem 74-jährigen Raucher war das Mietverhältnis nach 40 Jahren
gekündigt worden. Die Vermieterin begründete dies mit der nicht hinnehmbaren
Geruchsbelästigung für die anderen Hausbewohner. Sie hatte den langjährigen
Mieter mehrfach abgemahnt und aufgefordert, in der Wohnung weniger zu
rauchen
http://www.derwesten.de/region/richter-billigt-fristlose-kuendigung-fuer-rauchenden-mieter-id8149980.html